Tarifkündigungsschutz im Alter

13.07.2006 Wie wichtig der tarifliche Alterskündigungsschutz der Metall- und Elektroindustrie ist, zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Lörrach

Unter dem Akt.Z.: 3 Ca 557/05 des Arbeitsgerichts Lörrach ist es nachlesbar.
Der Kündigungsschutz für Mitarbeiter ab 54 aus §4.4 Manteltarifvertrag Metall- und Elektroindustrie kann nur aus Gründen aufgehoben werde, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Weitere Voraussetzung ist eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 3 Jahren und---
auch das hat das Gericht ausdrücklich festgestellt:
die Mitgliedschaft in der IG Metall.
Alterskündigungsschutz ist ein klassischer individueller Anspruch aus dem Tarifvertrag.
Der betreffende Kollege ist 56 Jahre alt und seit 5 Jahren im Betrieb. Die Firma Eralmetall ist über einen Haustarifvertrag, in dem der Manteltarifvertrag in Bezug genommen ist, tarifgebunden.
Im Dezember kam es zu betriebsbedingten Kündigungen aufgrund einer Betriebsänderung mit Interessenausgleich und Sozialplan. Teil dieser Vereinbarung war eine Namensliste. Der Betriebsrat hat der Kündigung zugestimmt.
Doch das alles ist unwichtig!
Einzig und allein entscheidend ist die Wirkung aus dem Tarifvertrag. Der Arbeitsbereich des Kollegen fällt nicht vollständig weg. Er soll auf andere Arbeitsplätze verteilt werden und es soll auch ein weiterer Kollege die Arbeit machen. Dies ist nun so nicht umsetzbar, denn unser Mitglied hat nach dem Urteil des Arbeitsgerichts wieder Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz.
So schnell kann´s passieren - und es kommt häufiger zu Kündigungen älterer Arbeitnehmer, die von den Arbeitgebern einfach so, auf Verdacht, gekündigt werden. Wer Mitglied ist, kann bleiben - wer nicht Mitglied ist, fliegt dann raus! Wenn das kein Grund ist, Mitglied in der IG Metall zu werden - und auch zu bleiben...

Letzte Änderung: 21.11.2007