Wahlanfechtung bei AFK erfolgreich
Richter Kellner genügte am 14.Juli ein Punkt, um dem Antrag der IG Metall auf Wahlwiederholung zu entsprechen.
Auf 15 von 77 Stimmzetteln wurde kumuliert, d.h. einem Kandidaten wurde mehr als eine Stimme gegeben. Selbst wenn man diese Stimmen als eine Stimme zählen würde, verfälschte dies das Wahlergebnis. Dies ist offensichtlich
so selten bislang vorgekommen, dass es dazu noch nicht einmal eine BAG-Entscheidung gibt.
Die übrigen Punkte (bewusste Ausgrenzung der IG Metall, fehlende Anschreiben an Langzeiterkrankte, keine Übersetzungen usw) wurden nicht mehr behandelt.
Die IG Metall wird nun ihre Mitglieder zur Kandidatur bei der neuerlichen Betriebsratswahl auffordern. Sie hat auch dem Wahlvorstand ihre Unterstützung angeboten, damit nichts mehr schief geht- ob diese Hilfe allerdings angenommen
wird, ist fraglich. Bislang wurden in seltener Eintracht von Betriebsrat und Geschäftsleitung regelmäßig IG-Metall-Mitglieder gekündigt.
Die "Betriebsratsvorsitzende" sagte daher auch vor Gericht: "Ich wusste gar nicht, dass die IG Metall überhaupt noch Mitglieder bei und hat!" - Dies ist so und wir konnten in den letzten beiden Jahren unsere Mitglieder gut
schützen vor der Willkür des Arbeitgebers und sogenannten Betriebsrats.
Letzte Änderung: 21.11.2007