Wahlanfechtung bei AFK-Hauptzeugin gekündigt

06.06.2006 Die IG Metall Lörrach fechtet die Wahl des Horheimer Aluminiumveredlers AFK Alufinish Krämer an - die von der IG Metall benannte Hauptzeugin wurde gekündigt, als die Ladung vom Gericht beim Arbeitgeber eintraf!

Schon einmal, vor drei Jahren, stand die Firma AFK wegen der Betriebsratswahlen vor Gericht. Damals kündigte der Arbeitgeber über Nacht sämtliche potentielle Kandidaten für einen Wahlvorstand unmittelbar vor einer von der Gewerkschaft einberufenen Wahlversammlung. Am Ende eines langwierigen Prozesse zu §119 BetrVG wurde das Verfahren eingestellt. Aber nur deshalb, weil nach zwei Jahren Prozessdauer nicht mehr ermittelt werden konnte, ob Herr Krämer Junior oder Herr Krämer Senior ursächlich für die Straftaten nach dem BetrVG verantwortlich waren, dass welche verübt wurden, war unstrittig.
Jetzt gibt es wieder Ärger. Die IG Metall wurde bei der neuerlichen Betriebsratswahl komplett ausgegrenzt. Der Betriebsrat, der ausschließlich aus Führungskreismitarbeiter der AFK besteht, wollte sich natürlich bestätigen. Die Firma AFK beschäftigt 120 Mitarbeiter. Nach Kenntnisse der IG Metall wurde keine Briefwahl durchgeführt, die IG Metall erhielt keine Mitteilung über die Wahl und konnte keine Liste einreichen. Besonders wichtigen Führungsmitarbeitern oder Betriebsratsmitgliedern konnte sogar mehr als eine Stimme gegeben werden.
Die Hauptzeugin, die uns diese Information zur Verfügung gestellt hat und vor Gericht aussagen wird, wurde gekündigt, am Tag als die Mitteilung über das Verfahren vom Arbeitsgericht kam. Die Kündigung wurde zuerst mündlich von der "Betriebsratsvorsitzenden" und später schriftlich von der Geschäftsleitung (Herr Krämer sen.)ausgestellt. Der Zusammenhang ist unserer Ansicht nach offensichtlich, es wird spannend, was das Gericht und die andere Seite dazu sagen wird.
Die Machenschaften der Familie Krämer müssen bald ein Ende haben und ein Minimum an Rechtsstaatlichkeit auch bei dieser nach Gutsherrenart geführten Firma einziehen.
Der Gütetermin für das Beschlussverfahren zur Wiederholung der Betriebsratswahl findet am 14.Juli um 14.00 Uhr beim Arbeitsgericht Lörrach statt.

Letzte Änderung: 21.11.2007