Was beim Ferienjob zu beachten ist

Hochschulinformationsbüro der IG Metall - Informationen für Studierende und Absolventen

29.07.2013 Sommerzeit ist Ferienzeit. Für viele sind die sonnigen Monate aber auch die Gelegenheit,um sich in der vorlesungsfreien Zeit etwas dazu zu verdienen.

Steuern und mehr
Studierende, die nebenbei jobben, müssen verschiedene Grenzen beachten. Bei Ferienjobs bleiben sie von der Sozialversicherungspflicht befreit, wenn sie innerhalb eines Jahres maximal zwei Monate oder 50 Tage arbeiten. Ledige zahlen ab einem Jahreseinkommen von 8130 Euro Steuern. Wer unterhalb der Grenze liegt und Steuern gezahlt hat, bekommt sie mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Ein Antrag lohnt sich auch bei höheren Einkommen, da Kosten den Freibetrag erhöhen können.

Das Einkommen kann sich auf andere Leistungen auswirken. Beim BAföG liegt die Hinzuverdienstgrenze beispielsweise bei 400 Euro im Monat. Verdient man dauerhaft mehr, droht die Kürzung. Keine Rolle spielt das Einkommen dagegen seit 2012 beim Kindergeld.

Mehr für Gewerkschaftsmitglieder
Auch Ferienarbeiter/-innen profitieren von Tarifverträgen. Zum Beispiel müssen auch sie als Mitglied der IG Metall in einem tarifgebundenen Betrieb nach Tarif bezahlt werden und haben mehr Urlaub, als gesetzlich vorgeschrieben. Rechtsanspruch auf die tariflichen Leistungen haben Ferienbeschäftigte aber nur als Gewerkschaftsmitglied.

Weitere Vorteile für Mitglieder sind etwa Rechtsberatung, Vertretung vor Gericht in Streitfällen und eine Freizeitunfallversicherung.

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Informationen rund um den Ferienjob

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recht und billig

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Letzte Änderung: 29.07.2013