Lanze für die Mitbestimmung gebrochen

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31.05.2011 Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung die Mitbestimmung der Betriebsräte bei der Festlegung von AT-Gehältern bestätigt.

Claus Völker, Betriebsratsvorsitzender mit Rechtsanwalt Rudi Bantel

Am 04.Mai.2011 erging eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgericht
(nachfolgend: BAG) in Erfurt zur Eingruppierung von sogenannten außer-tariflichen Angestellten in Betrieben der Metallindustrie, die nunmehr das Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte bestätigt. Vorausgegangen war eine Debatte in einem Freiburger Betrieb über die Zustimmung zur Ein-gruppierung. Die ortsansässigen Betriebsräte waren der Auffassung, dass sie die Eingruppierung überprüfen und mitbestimmen können. Mit ihrer Rechtsauffassung, vertreten durch Rechtsanwalt Rudi Bantel, Freiburg, konnten die Betriebsräte der Fa. NG LITEF vor dem BAG höchstrichterlich und letztinstanzlich überzeugen.
Insgesamt geht es aber um ein größeres Thema, welche mittlerweile alle Betriebe betrifft, in denen es sogenannte AT-Angestellte gibt: es ist gängi-ge Praxis in vielen Betrieben, sogenannte AT-Verträge mit Mitarbeitern abzuschließen und dies an den Betriebsräten vorbei zu tun. Dabei hat sich in einigen Betrieben eine zweite Lohnstruktur etabliert.

Letzte Änderung: 01.06.2011