Urteil: Rückzahlungen für Leiharbeiter

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16.12.2010 Frontal 21 vom 18. Januar 2010 Freiburger Leiharbeitnehmer wird interviewt. Link im Anhang

Die IG Metall Freiburg / Lörrach begrüßt den am Dienstag gefassten Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP). Demnach wird der Tarifgemeinschaft CGZP dieTariffähigkeit abgesprochen. Die sich daraus ergebenen Rechtsfolgen sind weitreichend.

"Den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften wird nun endlich ein Riegel vorgeschoben", sagt Hermann Spieß, Geschäftsführer der IG Metall Freiburg und Lörrach. Gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erhalten Leiharbeitnehmer die gleiche Bezahlung wie Stammbelegschaften, es sei denn, ein Tarifvertrag regelt etwas anderes. Da die Tarifverträge der CGZP nun ungültig sind, gilt der Grundsatz "Gleiche Arbeit Gleiches Geld" überall dort, wo Tarifverträge der CGZP angewendet wurden.

Bundesweit hat die CGZP für mehr als 200.000 Leiharbeiter Tarifverträge geschlossen. Alleine in der Region Freiburg / Lörrach ist dies in 15 Leiharbeitsfirmen der Fall. (Quelle www.igmetall-zoom.de) Die IG Metall unterstützt die betroffenen Leiharbeitnehmer bei der Prüfung und Geltendmachung ihrer Ansprüche.

"Wenn kein gültiger Tarifvertrag vorliegt, sind die Verleihunternehmen verpflichtet, allen Leiharbeitern rückwirkend die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen. Dies ist bist zu 4 Jahre rückwirkend möglich" so Hermann Spieß. Am kommenden Montag, den 20. Dezember um 18 Uhr, lädt die IG Metall zu einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema in das AOK Forum in Freiburg, Fahnenbergplatz 6 ein.

Letzte Änderung: 19.01.2011