Greiner-Verfahren enden mit Vergleich

IG Metall

08.10.2007 In der ersten Serie der Kündigungsschutzprozess aus der Insolvenz der Firma Greiner schliessen die Parteien einen Vergleich den wir nachfolgend dokumentieren

Die Beschäftigten des Autohauses Firma Greiner in Lörrach wurden Ende Juni vom Insolvenzverwalter Althoff gekündigt. Die Kündigungen wurden den Beschäftigten bekanntgemacht, unmittelbar nach dem die Betriebsratswahl eingeleitet wurde.
Der Vergleich der jetzt geschlossen wurde, beinhaltet eine Abfindung, die sich in der Höhe an einem Weihnachtsgeld, auf das im Vorjahr verzichtet wurde, orientiert. Eine vom Gericht vorgeschlagene höhere Abfindung wurde vom Insolvenzverwalter abgelehnt.
Ausserdem erklärt sich die IG Metall bereit, die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Betriebsratswahl zurückzunehmen.
Den Wortlaut aus dem Vergleich dokumentieren wir dem Vergelich entsprechend an geeigneter Stelle:
"Gewerkschaftssekretär Wamsler erklärt in seiner Eigenschaft als Vertreter der IG Metall, die im Zusammenhang mit den Kündigungen gegenüber dem Beklagten erhobenen Vorwürfe hätten sich mittlerweile als unrichtig herausgestellt, die Betriebsratswahl sei nicht behindert worden, diese Vorwürfe würden zurückgenommen."
Zu dieser Erklärung war man bereit, "wenn das den Mitgliedern der Gewerkschaft nütze", so das Protokoll der Gerichtsverhandlung.
Eine frühere Meldung wird herausgenommen.
Ungeachtet des Vergleichs wird derzeit geprüft, inwiefern noch andere tarifliche Ansprüche geltend gemacht werden können.

Letzte Änderung: 21.11.2007