Weber gewinnt Arbeitsgerichtsprozess

Rene Weber

01.10.2007 Keine fristlose Kündigung für ehemaligen GDW-Betriebsratsvorsitzenden

Rene Weber, Ortsvorstandsmitglied der IG Metall Verwaltungsstelle Lörrach, war ehemals Betriebsratsvorsitzender bei der Firma Gardner Denver Wittig in Schopfheim. Der Hersteller von Kompressoren, Teil des Gardner Denver Konzerns, ging 2006 in der Firma Gardner Denver Schopfheim auf, nach dem Gardner Denver den Thomas Konzern aufkaufte und damit auch die wesentlich größere Firma Rietschle-Thomas in Schopfheim zum Konzern gehörte. Das Brisante: Gardner Denver Wittig war voll tarifgebunden, Rietschle-Thomas nicht. Der Betriebsrat der Gardner Denver Wittig ging vollständig unter.
Kollege Weber versuchte über den Weg der 2006 stattfindenden Schwerbehindertenvertreterwahl erneut in die Interessenvertretung der Kolleginnen und Kollegen einzusteigen. Hierzu versendete er eine Kandidatenvorstellung über die Hauspost bei Gardner Denver Schopfheim. Die Geschäftsleitung erhielt einen Tipp aus der Belegschaft und nahm den "Schaden" von ca. 14€ zum Anlass Kollege Weber fristlos zu kündigen- nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit. "Das reicht nicht" meinte das Arbeitsgericht in Lörrach und wies die fristlose Kündigung zurück. Der Arbeitgeber legte Revision beim Landesarbeitsgericht in Freiburg ein. Am 20. September war nun das Verfahren vor dem LAG. Die Revision wurde abgewiesen und eine Zulassung der Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. Damit ist endgültig entscheiden, dass die fristlose Kündigung hinfällig ist. Kollege Weber bedankte sich nach dem Prozess für die gute Unterstützung durch die IG Metall und den großen Rückhalt den er erfuhr- ohne diesen hätte er die schwierige Zeit nicht durchstehen können.

Letzte Änderung: 21.11.2007